Räuberfürst ist zurück!!

veröffentlicht am Samstag, den 22. Oktober 2022


Unser Räuberfürst (gek. Hengst) ist wieder zurück auf St. Vitus!

Räuberfürst steht natürlich auch allen Trakehner Züchtern über den Natursprung zur Verfügung.

Räuberfürst ist für folgende Zuchtverbände zugelassen:
Gekört vom Trakehner Verband 2015, eingetragen im Hengstbuch II
Gekört vom ZSAA Hengstbuch I Deutsches Edelblutpferd und Verbandsprämie 2018
2019 Anerkannt vom holländischen Pferdezuchtverband NRPS
2019 Anerkannt in Frankreich für Anglo-Araber

Räuberfürst wird zukünftig im Hengstbuch II des Trakehner Verbands geführt. Alle Fohlen erhalten nach der Fohlenregistrierung vom Trakehner Verband komplette Abstammungspapiere als reine Trakehner ausgestellt. Alle Stuten können an einer zentralen Stuteneintragung teilnehmen und z. B. auch in das Stutbuch I aufgenommen werden. Körfähige Hengstnachkommen dürfen leider nicht an der jährlichen Hauptkörung in Neumünster antreten. Können aber z. B. bei der Frühjahrskörung oder bei einer Sattelkörung teilnehmen und auch gekört werden. Nach einem erfolgreichen Abschluss einer HLP kann dann dieser Hengst wiederum ins Hengstbuch I des Trakehner Verbands eingetragen werden.


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